Urlaub mit Hund - Einreisebestimmungen
Neu ab 2012:
Geänderte
Einreise-Bestimmungen mit Hund England / Schweden / Irland / Malta
Beachten Sie auch die folgenden allgemeinen Informationen zur Einreise mit
Hund in andere Länder. Oft unterscheiden sich die Bestimmungen bei Reisen von einem
EU-Staat in einen anderen zu Regelungen, die für die Einreise aus
Nicht-EU-Staaten gelten.
Einreise in EU-Länder für Hunde und andere Haustiere
Behördliche Verordnungen und die EU Hunde-Einreisebestimmung
beinhalten verbindliche Vorgaben für Ferien-Einreise in Staaten der EU für Hundehalter aus
anderen EU-Ländern:
- Hunde benötigen laut den Einreisebestimmungen einen gültigen Europäischen Heimtierausweis,
um in andere EU-Länder zu reisen. Neben einer kurzen Beschreibung des
Hundes, Namen und die Adresse des
Halters und einen Nachweis der gültigen Tollwutimpfung. Wenn Sie
noch keinen Heimtierausweis besitzen, wenden Sie sich bitte an
Ihren Tierarzt.
- Hunde müssen vor der Einreise eindeutig gekennzeichnet werden.
Bis zum Ende der Übergangsfrist am 02.07.2011 reichte für die
Einreise in EU-Staaten eine Tätowierung des Hundes mit einer
registrierten Nummer als Kennzeichnung aus. Für ältere, bereits
gekennzeichnete Hunde soll dies auch weiterhin gelten
(Ausnahmen: Großbritannien, Malta und Irland).
- NEU - Für alle
noch nicht gekennzeichneten Hunde muss ab dem 02.07.2011 für die
Einreise in EU-Staaten ein
reiskorngroßer Mikrochip mit den Herkunftsdaten des Hundes unter
der Haut im Nacken des Tieres
platziert werden. Zu empfehlen ist ein Chip auch bei bereits
tätowierten Hunden, da nicht alle Ordnungshüter im Reiseland die
Feinheiten der Übergangsregelung kennen werden. Das Einsetzen
des Chips erfolgt beim Tierarzt.
- Hunde (und übrigens auch Katzen) müssen gemäß den
EU-Einreisebestimmung gegen Tollwut
geimpft sein. Ihr Tierarzt trägt nach erfolgter Impfung den
Impfnachweis im Ausweis ein.
-
Die EU Reise-Richtlinien im Wortlaut
- Unter bestimmten Bedingungen (kein möglicher Kontakt mit
wild lebenden Tieren oder Begleitung der Mutter, von der das
Tier abhängig ist) können Mitgliedstaaten die Einfuhr eines
Tieres, das jünger als drei Monate ist, gestatten. Sie müssen
dies aber nicht.
- Siehe auch:
Geänderte
Einreise-Bestimmungen mit Hund England / Schweden / Irland / Malta
Zur
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Einreise Spezial - Besondere Anforderungen für die Einreisebestimmungen in bestimmte Länder in Europa
Aktuelle Übersicht aus dem Jahr 2011 des
ADAC zu
Einreisebestimmungen mit Hund in verschiedenen Länder auch
außerhalb der EU.
Bis Ende 2011 galten strenge ergänzende Richtlinien für
Hunde bei der Einreise nach Irland, nach Großbritannien und nach Schweden.
So
war bei der Einreise nach Irland, Malta und England eine Zecken- und
Bandwurm-Behandlung erforderlich. Seit dem 01.01.2012 haben sich die
geänderten
Einreisebestimmungen mit Hund nach England und Schweden den
Regeln in der EU weitegehend angepasst.
Auch
wenn die Informationen auf offiziellen Auskünften
beruhen, können Sie inzwischen nicht mehr aktuell sein, weshalb wir für die Auslegung und Anwendung dieser
Regelungen leider keine Gewähr und Haftung übernehmen können. Wenden
Sie sich im Zweifel bei offenen Fragen rechtzeitig vor der Planung
einer Reise an die jeweilige Botschaft oder andere offizielle
Stellen Ihres Reiselandes. Dies gilt speziell auch für die Einreise
aus Nicht-EU-Staaten in ein EU-Reiseland.
Hier noch eine kleine Liste mit Webseiten
über die besonderen Einreise-Bestimmungen weiterer Länder mit
speziellen Einreisebestimmungen.
Tipps zum Urlaub mit Hund europaweit
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