Urlaub mit Hund - Einreisebestimmungen

Neu ab 2012: Geänderte Einreise-Bestimmungen mit Hund England / Schweden / Irland / Malta

Beachten Sie auch die folgenden allgemeinen Informationen zur Einreise mit Hund in andere Länder. Oft unterscheiden sich die Bestimmungen bei Reisen von einem EU-Staat in einen anderen zu Regelungen, die für die Einreise aus Nicht-EU-Staaten gelten.

 

Einreise in EU-Länder für Hunde und andere Haustiere 

Behördliche Verordnungen und die EU Hunde-Einreisebestimmung beinhalten verbindliche Vorgaben für Ferien-Einreise in Staaten der EU für Hundehalter aus anderen EU-Ländern:

  • Hunde benötigen laut den Einreisebestimmungen einen gültigen Europäischen Heimtierausweis, um in andere EU-Länder zu reisen. Neben einer kurzen Beschreibung des Hundes, Namen und die Adresse des Halters und einen Nachweis der gültigen Tollwutimpfung. Wenn Sie noch keinen Heimtierausweis besitzen, wenden Sie sich bitte an Ihren Tierarzt. 
  • Hunde müssen vor der Einreise eindeutig gekennzeichnet werden. Bis zum Ende der Übergangsfrist am 02.07.2011 reichte für die Einreise in EU-Staaten eine Tätowierung des Hundes mit einer registrierten Nummer als Kennzeichnung aus. Für ältere, bereits gekennzeichnete Hunde soll dies auch weiterhin gelten (Ausnahmen: Großbritannien, Malta und Irland).
  • NEU - Für alle noch nicht gekennzeichneten Hunde muss ab dem 02.07.2011 für die Einreise in EU-Staaten ein reiskorngroßer Mikrochip mit den Herkunftsdaten des Hundes unter der Haut im Nacken des Tieres platziert werden. Zu empfehlen ist ein Chip auch bei bereits tätowierten Hunden, da nicht alle Ordnungshüter im Reiseland die Feinheiten der Übergangsregelung kennen werden. Das Einsetzen des Chips erfolgt beim Tierarzt.
  • Hunde (und übrigens auch Katzen) müssen gemäß den EU-Einreisebestimmung gegen Tollwut geimpft sein. Ihr Tierarzt trägt nach erfolgter Impfung den Impfnachweis im Ausweis ein.
  • Die EU Reise-Richtlinien im Wortlaut
  • Unter bestimmten Bedingungen (kein möglicher Kontakt mit wild lebenden Tieren oder Begleitung der Mutter, von der das Tier abhängig ist) können Mitgliedstaaten die Einfuhr eines Tieres, das jünger als drei Monate ist, gestatten. Sie müssen dies aber nicht.
  • Siehe auch: Geänderte Einreise-Bestimmungen mit Hund England / Schweden / Irland / Malta

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Einreise Spezial - Besondere Anforderungen für die Einreisebestimmungen in bestimmte Länder in Europa

Aktuelle Übersicht aus dem Jahr 2011 des ADAC zu Einreisebestimmungen mit Hund in verschiedenen Länder auch außerhalb der EU.

Bis Ende 2011 galten strenge ergänzende Richtlinien für Hunde bei der Einreise nach Irland, nach Großbritannien und nach Schweden. So war bei der Einreise nach Irland, Malta und England eine Zecken- und Bandwurm-Behandlung erforderlich. Seit dem 01.01.2012 haben sich die geänderten Einreisebestimmungen mit Hund nach England und Schweden den Regeln in der EU weitegehend angepasst.

Auch wenn die Informationen auf offiziellen Auskünften  beruhen, können Sie inzwischen nicht mehr aktuell sein, weshalb wir für die Auslegung und Anwendung dieser Regelungen leider keine Gewähr und Haftung übernehmen können. Wenden Sie sich im Zweifel bei offenen Fragen rechtzeitig vor der Planung einer Reise an die jeweilige Botschaft oder andere offizielle Stellen Ihres Reiselandes. Dies gilt speziell auch für die Einreise aus Nicht-EU-Staaten in ein EU-Reiseland.

Hier noch eine kleine Liste mit Webseiten über die besonderen Einreise-Bestimmungen weiterer Länder mit speziellen Einreisebestimmungen.

 

Tipps zum Urlaub mit Hund europaweit

 

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