Siehe auch: Allgemeine Bestimmungen - Einreise mit Haustieren in EU-Länder
Stand Juli 2011 - Wer sein Haustier mit in den Urlaub nehmen möchte, muss mindestens einen Monat vor der Abreise Vorbereitungen treffen. Darauf weist der ADAC hin, der auch diverse Informationen zu Besonderheiten bei der Einreise in andere Länder für Hunde und Katzen zusammengestellt hat.
Nur mit einem EU-Heimtierausweis, einem Mikrochip und einer Tollwut-Schutzimpfung dürfen Vierbeiner innerhalb der EU mitreisen. Eine Übergangsregelung galt noch bis 2. Juli 2011, wonach statt des Mikrochips als Tierkennzeichnung auch eine Tätowierung erlaubt war. Bisher nicht gekennzeichnete Tiere müssen ab 2. Juli 2011 einen Chip statt einer Tätowierung erhalten. Der EU-Heimtierausweis wird vom Tierarzt ausgestellt.
Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss darin der tierärztliche Nachweis über eine gültige Tollwutimpfung enthalten sein. Für deutsche Haustiere bedeutet dies laut ADAC, dass die Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein muss. Bei regelmäßigen Nachimpfungen entfällt diese Frist.
In Finnland, Großbritannien, Irland, Malta und Schweden galten bis zum 31. Dezember 2011 zusätzliche Auflagen wie ein Tollwut-Antikörper-Nachweis sowie Behandlungen gegen Bandwurm und Zecken. Im Zuge der EU-Harmonisierung der Vorschriften sind diverse dieser Besonderheiten inzwischen auch entfallen (siehe: Geänderte Einreise-Bestimmungen mit Hund England / Schweden / Irland / Malta).
Stand Juli 2011 - Bei der Einreise in Nicht-EU-Länder gelten länderspezifische Besonderheiten, die vor der Abreise zu erfragen sind. Für die Schweiz und Liechtenstein genügt jedoch laut Informationen des ADAC der EU-Heimtierausweis mit Mikrochip und eingetragener Tollwutimpfung.
Bei der Wiedereinreise aus Ländern mit EU-gleichgestelltem
Tollwutstatus wie Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Australien,
Neuseeland, USA und Kanada gelten demnach die gleichen Bestimmungen wie
innerhalb der EU.
Wer aus Ländern ohne gleichgestelltem Tollwutstatus wieder in die EU
einreisen möchte, muss noch vor der Abreise in Deutschland einen
Tollwut-Antikörpertest bei seinem Tier durchführen lassen. Dieser
darf frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden. Das gilt für
Länder wie Kosovo, Mazedonien, Albanien, Montenegro, Serbien,
Türkei, Ägypten, Marokko oder Tunesien.
Der ADAC weist Hundebesitzer darauf hin, dass zum Beispiel in
Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Malta, Norwegen und Ungarn die
Einreise von bestimmten Kampfhunderassen verboten ist. In einigen
Ländern besteht zusätzlich für Hunde Leinenpflicht und teilweise
auch Maulkorbzwang.
Auch wenn die Informationen auf offiziellen Auskünften beruhen, können Sie inzwischen nicht mehr aktuell sein, weshalb wir für die Auslegung und Anwendung dieser Regelungen leider keine Gewähr und Haftung übernehmen können. Wenden Sie sich im Zweifel bei offenen Fragen rechtzeitig vor der Planung einer Reise an die jeweilige Botschaft oder andere offizielle Stellen Ihres Reiselandes.
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